AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co. KG
 

1. Allgemeines

  1. Die Erbringung unserer Leistungen erfolgt zu den im Angebot formulierten Bestimmungen, den nachfolgenden Geschäftsbedingungen der ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co. KG (im Folgenden: FSZ genannt) und den nach deutschem Recht geltenden gesetzlichen Regelungen.
  2. Unabhängig von der Art der Veranstaltung ist eine Teilnahme nur Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Das FSZ kann jederzeit den Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis, insbesondere die Vorlage der Fahrerlaubnis verlangen
  3. Eine aktive Teilnahme an Veranstaltungen ist ferner nur dann zulässig, wenn Fahrfähigkeit des einzelnen Teilnehmers besteht. Abweichend von den Regeln des Straßenverkehrs besteht vor und während der Teilnahme ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Ebenso ist die Teilnahme unter Einfluss von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten, nicht zulässig. 
    Teilnehmer, die gegen dieses Verbot verstoßen, können von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 
    Wird die Veranstaltung durch Dritte durchgeführt, haben diese für die Einhaltung dieser Vorschriften Sorge zu tragen.
  4. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Gelände des FSZ die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der einschlägigen Strafgesetzes des Strafgesetzbuches (StGB). 
    Ferner ist die ausgehängte Platz- und Betriebsordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Den Anweisungen des Trainers oder Beauftragten ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
  5. Während der fahrpraktischen Teile der Veranstaltungen besteht uneingeschränkte Gurtpflicht.
  6. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist kostenpflichtig und nur nach vorheriger Anmeldung bei dem FSZ gestattet. 
    Fahrerlaubnisinhaber des Modells „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ dürfen nur gemeinsam mit einer jeweils berechtigten begleitenden Person am Training teilnehmen. Begleitpersonen nehmen nicht aktiv an der Veranstaltung teil. Personen unter 16 Jahren dürfen weder aktiv noch als Begleitperson am Training teilnehmen.
  7. Teilnehmer von Motorradveranstaltungen sind verpflichtet, eine komplette, nach dem jeweiligen Stand der Sicherheitsforschung ordnungsgemäße Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Integralhelm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen. Jethelme sind nicht zugelassen. 
    Das FSZ ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, die in diesem Sinne eine unsachgemäße Bekleidung tragen.
  8. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
  9. Bei witterungsbedingter Gefährdung der Teilnehmer muss ein Training ggf. kurzfristig abgesagt werden. Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahlen gilt ein Vorbehalt der Trainingsabsage seitens des FSZ mit einer Frist von mindestens vier Tagen vor dem gebuchten Training. In diesen Fällen hat der Teilnehmer Anspruch auf kostenfreie Umbuchung.

2. Haftung für Personen- und Sachschäden

  1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei allen Veranstaltungen, insbesondere dem Fahrsicherheitstraining, um Veranstaltungen mit einem erhöhten Gefahrenpotential handelt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen inkl. des Fahrsicherheitstrainings erfolgt daher grundsätzlich auf eigenes Risiko.
  2. Das FSZ haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des FSZ oder eines seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des FSZ oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Für das Verschulden von Dritten, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Veranstaltungen durchführen, übernimmt das FSZ keine Haftung. Vor der Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte haben diese dem FSZ den Abschluss einer ausreichenden (Betriebs-)Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

3. Aufzeichnung

Es ist nicht gestattet, Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen von Veranstaltungen oder dem Gelände des FSZ zu erstellen oder gar zu veröffentlichen. Gegebenenfalls ist vor Anfertigung der Aufzeichnungen eine schriftliche Genehmigung des FSZ einzuholen.

4. Datenerhebung und -verwendung

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Buchung und Durchführung der Veranstaltung einverstanden. Mit Abschluss der Buchung erkläre ich mich mit der Zusendung eines Online Fragebogens im Anschluss an das absolvierte Training einverstanden. Das FSZ ist erforderlichenfalls auch berechtigt, die Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft des ADAC zu nutzen. Das FSZ weist daraufhin, dass die Daten für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung gespeichert werden. Das FSZ gibt die Daten an Dritte nicht weiter, es sei denn, dies ist zur Geltendmachung oder Durchsetzung von Ansprüchen der Teilnehmer oder Ansprüchen des FSZ erforderlich. 
Der Teilnehmer kann die Einwilligung zur Speicherung der Daten jederzeit schriftlich gegenüber dem FSZ widerrufen. Das FSZ verpflichtet sich zur sofortigen Löschung der Daten nach Eingang der schriftlichen Erklärung.

5. Verwendung des ADAC-Logos

Jegliche Verwendung des Namens sowie geschützter Kennzeichen des ADAC e. V. und des FSZ ist untersagt. Wird die Verwendung gewünscht, ist vorher unter konkreter Darlegung der Art und des Umfanges der Verwendung eine schriftliche Genehmigung des FSZ einzuholen. Ein Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung besteht nicht.

6. Hospitality

Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der von einem Dritten durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit dem FSZ unter konkreter Darlegung der Art und des Umfanges abzustimmen und nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Genehmigung zulässig.

7. Lärmemissionen

  1. Sowohl für Teilnehmer selbst als auch für die Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte gelten Lärmemissionsgrenzen. 
    Das Vorbeifahrgeräusch aller auf dem FSZ fahrenden Fahrzeuge darf die Lärmgrenze von 94 dB nicht überschreiten.
  2. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum zweiten Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.

8. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

Für Trainings und Gutscheine, die auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrags bestellt wurden, gilt folgendes:

  1. Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co.KG,
    ADAC-Straße  1, 21409 Embsen
    Telefax: 04134 90 72 16
    E-Mail: fsz@hsa.adac.de

  2.  Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

  3. Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbstveranlasst haben (z. B. durch Download etc.)

9. Umbuchung und Stornierungen

Die Storno- bzw. Umbuchungsgebühr beträgt zwischen dem 30. und 21. Tag vor der Veranstaltung 20 %, zwischen dem 20. und 11. Tag 50 % und ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung 100 % der Trainingsgebühr.

Die Buchung kann jedoch kostenfrei auf eine andere Person übertragen werden.

10. Gerichtsstand

  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung des FSZ vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand Hamburg, sofern der Vertragspartner des FSZ ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

11. Schlussbestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich niedergelegt sind. Dieses gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. 
Dieses Schriftformerfordernis gilt insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Regelungen unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre und die dem vermuteten Willen der Parteien am Nähesten kommt.

Stand: August 2017

ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co KG 
ADAC Straße 1 
21409 Embsen 

T: 04134 90 70 
F: 04134 90 72 16 

E-Mail:  fsz@hsa.adac.de 
Web: fsz-hansa.de 

Amtsgericht Lüneburg HRA 2068

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