AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co. KG
 

  1. Allgemeines

        Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

 

  1. Die Erbringung unserer Leistungen erfolgt zu den im Angebot formulierten Bestimmungen, den nachfolgenden Geschäftsbedingungen der ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co. KG (im Folgenden: FSZ genannt) und den nach deutschem Recht geltenden gesetzlichen Regelungen.
  2. Unabhängig von der Art der Veranstaltung ist eine Teilnahme nur Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Das FSZ kann jederzeit den Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis, insbesondere die Vorlage der Fahrerlaubnis verlangen.
  3. Eine aktive Teilnahme an Veranstaltungen ist ferner nur dann zulässig, wenn Fahrfähigkeit des einzelnen Teilnehmers besteht. Abweichend von den Regeln des Straßenverkehrs besteht vor und während der Teilnahme ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Ebenso ist die Teilnahme unter Einfluss von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten, nicht zulässig. 
    Teilnehmer, die gegen dieses Verbot verstoßen, können von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Wird die Veranstaltung durch Dritte durchgeführt, haben diese für die Einhaltung dieser Vorschriften Sorge zu tragen.
  4. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Gelände des FSZ die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der einschlägigen Strafgesetzes des Strafgesetzbuches (StGB). 
  5. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch das FSZ findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Rote Kennzeichen, Zoll-Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und ausländische Zulassungen/Kennzeichen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  6. Die Verantwortung für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs obliegt dem Teilnehmer. Es obliegt nicht der Verantwortung des Kursleiters, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu prüfen, insbesondere nicht einzelne Fahrzeugreifen auf ihre Eignung zu überprüfen.
  7. Teilnehmer, die mit ungeeigneter Bereifung oder sonstigen technischen Mängeln erscheinen, können von dem gebuchten Training ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Ersatz der Kursgebühr oder auf einen Ersatztermin besteht.
  8. Den Anweisungen des Personals oder der Beauftragten des FSZ ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
  9. Während der fahrpraktischen Teile der Veranstaltungen besteht uneingeschränkte Gurtpflicht.
  10. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist kostenpflichtig und nur nach vorheriger Anmeldung bei dem FSZ gestattet. 
  11. Fahrerlaubnisinhaber des Modells „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ dürfen nur gemeinsam mit einer jeweils berechtigten begleitenden Person am Training teilnehmen. Begleitpersonen nehmen nicht aktiv an der Veranstaltung teil. Personen unter 16 Jahren dürfen weder aktiv noch als Begleitperson am Training teilnehmen.
  12. Teilnehmer von Motorradveranstaltungen sind verpflichtet, eine komplette, nach dem jeweiligen Stand der Sicherheitsforschung ordnungsgemäße Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Integralhelm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen. Jet Helme sind nicht zugelassen. Das FSZ ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, die in diesem Sinne eine unsachgemäße Bekleidung tragen.
  13. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
  14. Schlechtes Wetter (zum Beispiel Regen) ist kein Grund für eine Trainingsabsage. Das Training findet grundsätzlich bei jeder Wetterlage statt, es sei denn, das FSZ hält die Durchführung bezogen auf die Sicherheit für unmöglich. In diesem Fall wird das Training auf einen neuen Termin verlegt oder die Teilnehmergebühr zurückerstattet. Bei Eis und Schnee findet kein Motorradtraining statt.

 

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist das FSZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem FSZ zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet das FSZ eine entsprechende Mehraufwandsvergütung  in Höhe von 15€ pro Teilnehmer.

Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen:

  • 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig.
  • 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig.
  • 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

In einzelnen Fällen behält sich das FSZ das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungs-bedingungen abzuweichen.

3. Umbuchung und Stornierungen

Kunden können vor Beginn des Fahrsicherheitstrainings vom Vertrag zurücktreten und die Teilnahme stornieren. Die Rücktrittserklärung bedarf mindestens der Textform. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim FSZ. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist ohne Stornokosten jederzeit möglich. Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme werden Stornogebühren gemäß nachfolgender Aufstellung berechnet.  Maßgebend für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim FSZ. Stichtag für die Berechnung der Stornogebühr ist der terminierte erste Veranstaltungstag, 00:00 Uhr.

3.1 Einzelteilnehmer

Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin können kostenfrei stornieren. Anschließend gelten folgende Stornogebühren:

  • Stornierung zwischen dem 30. und 21. Tag vor Veranstaltungstermin: 20% des Trainingspreises.
  • Stornierung zwischen dem 20. und 11. Tag vor Veranstaltungstermin: 50% des Trainingspreises.
  • Stornierung ab dem 10. Tag vor Veranstaltungstermin: 100% des Trainingspreises.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem FSZ sei ein geringerer oder gar kein Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden.

Das FSZ ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.

Es besteht für den Kunden die Möglichkeit, zusammen mit der Trainingsbuchung einen Umbuchungsservice (Flex-Option) gegen ein gesondertes Entgelt zu buchen.

Eine nachträgliche Buchung der Flex-Option ist grundsätzlich nicht möglich. Diese berechtigt den Kunden einmalig, bis drei Tage vor Trainingsbeginn das gebuchte Training kostenfrei auf einen anderen Termin umzubuchen. Mit der Absage des Trainings ist zeitgleich aus den dann verfügbaren Terminen ein Alternativtermin zu buchen. Eine Umbuchung auf das gleiche Produkt ist ohne Aufzahlung/Erstattung einer eventuellen Preisdifferenz möglich. Umbuchungen können ausschließlich über den Kundenservice getätigt werden. Eine Stornierung ist ausgeschlossen.

 

3.2 Firmen und Gruppenbuchung

Bis 91 Tage vor dem Veranstaltungstermin kann der Kunde kostenfrei stornieren. Anschließend gelten folgende Stornogebühren:

  • Stornierung ab dem 90. und 61. Tag vor Veranstaltungstermin: 50% des vereinbarten   Preises.
  • Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor Veranstaltungstermin: 80% des vereinbarten Preises.
  • Stornierung ab dem 30. Tag vor Veranstaltungstermin: 100% des vereinbarten Preises.

Für Fremdleistungen gelten, sofern gesondert ausgewiesen, gelten die Stornobedingungen des Anbieters.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem FSZ sei ein geringerer oder gar kein Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden. Das FSZ ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.

 

4. Haftung für Personen- und Sachschäden

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei allen Veranstaltungen, insbesondere dem Fahrsicherheitstraining, um Veranstaltungen mit einem erhöhten Gefahrenpotential handelt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen inkl. des Fahrsicherheitstrainings erfolgt daher grundsätzlich auf eigenes Risiko.

Das FSZ haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des FSZ oder eines seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des FSZ oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für das Verschulden von Dritten, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Veranstaltungen durchführen, übernimmt das FSZ keine Haftung. Vor der Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte haben diese dem FSZ den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

5. Aufzeichnung

Es ist nicht gestattet, Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen von Veranstaltungen oder dem Gelände des FSZ zu erstellen oder gar zu veröffentlichen. Gegebenenfalls ist vor Anfertigung der Aufzeichnungen eine schriftliche Genehmigung des FSZ einzuholen.

6. Datenerhebung und -verwendung

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Buchung und Durchführung der Veranstaltung einverstanden. Mit Abschluss der Buchung erkläre ich mich mit der Zusendung eines Online Fragebogens im Anschluss an das absolvierte Training einverstanden. Das FSZ ist erforderlichenfalls auch berechtigt, die Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft des ADAC zu nutzen. Das FSZ weist daraufhin, dass die Daten für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung gespeichert werden. Das FSZ gibt die Daten an Dritte nicht weiter, es sei denn, dies ist zur Geltendmachung oder Durchsetzung von Ansprüchen der Teilnehmer oder Ansprüchen des FSZ erforderlich. 
Der Teilnehmer kann die Einwilligung zur Speicherung der Daten jederzeit schriftlich gegenüber dem FSZ widerrufen. Das FSZ verpflichtet sich zur sofortigen Löschung der Daten nach Eingang der schriftlichen Erklärung.

7. Verwendung des ADAC-Logos

Jegliche Verwendung des Namens sowie geschützter Kennzeichen des ADAC e. V. und des FSZ ist untersagt. Wird die Verwendung gewünscht, ist vorher unter konkreter Darlegung der Art und des Umfanges der Verwendung eine schriftliche Genehmigung des FSZ einzuholen. Ein Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung besteht nicht.

8. Hospitality

Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der von einem Dritten durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit dem FSZ unter konkreter Darlegung der Art und des Umfanges abzustimmen und nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Genehmigung zulässig.

9. Lärmemissionen

Sowohl für Teilnehmer selbst als auch für die Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte gelten Lärmemissionsgrenzen. 
Das Vorbeifahrgeräusch aller auf dem FSZ fahrenden Fahrzeuge darf die Lärmgrenze von 92 dB nicht überschreiten.

Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum zweiten Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.

10. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

Für Trainings und Gutscheine, die auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrags bestellt wurden, gilt folgendes:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co.KG,

ADAC-Straße  1, 21409 Embsen

Telefax: 04134-907 216

E-Mail: fsz@hsa.adac.de

 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbstveranlasst haben (z. B. durch Download etc.)

11. Gerichtsstand

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung des FSZ vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand Hamburg, sofern der Vertragspartner des FSZ ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

 

12. Schlussbestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich niedergelegt sind. Dieses gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. 
Dieses Schriftformerfordernis gilt insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Regelungen unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre und die dem vermuteten Willen der Parteien am Nähesten kommt.

Stand: Oktober 2024

ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co KG 
ADAC Straße 1 
21409 Embsen 

Tel:   (0 41 34) 907 - 0 
Fax:  (0 41 34) 907 - 216 

E-Mail:  fsz@hsa.adac.de 
Web: fsz-hansa.de 

Amtsgericht Lüneburg HRA 2068

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